Bibeltext: 1. Korinther 2,1-12
Verordnung des Kultusministeriums vom 2. April 2020
„Als Ausnahmen von der genannten Untersagung von Veranstaltungen, Ansammlungen und Zusammenkünften sind zulässig: Gottesdienste in kleinstem Rahmen zur Aufzeichnung oder medialen Verbreitung.“