Schutzkonzept der Christusgemeinde Emmendingen
9. Fassung (23. Februrar 2022)
Maßnahmenkatalog
- Aus Rücksicht sollen bei typischen Symptomen einer SARS-CoV-2-Infektion Erkrankte nicht an Veranstaltungen teilnehmen und sich vorerst auskurieren.
- Alle Versammlungen bedürfen (wie bisher) einer Abstimmung mit dem Raumbelegungsplan. Bitte mit Margarete Heßler Kontakt aufnehmen.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m zum jeweils anderen Haushalt ist gesetzlich nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
- Die Benutzung einer FFP2-Maske ist für die Teilnahme an einer Veranstaltung verpflichtend.
- Zur ausreichenden Lüftung des Saales soll alle 25 Minuten gelüftet werden.